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   OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1998 - 2 L 166/96   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1998 - 2 L 166/96 (https://dejure.org/1998,8171)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.02.1998 - 2 L 166/96 (https://dejure.org/1998,8171)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 2 L 166/96 (https://dejure.org/1998,8171)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1998 - 2 L 166/96
    Das ist der Fall, wenn er in anderen Teilen seines Heimatstaates eine zumutbare Zuflucht nicht finden kann (inländische Fluchtalternative, vgl. BVerfGE 80, 315, 342).

    Zwar wird grundsätzlich für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit vorausgesetzt (BVerfGE 80, 315, 340).

    Obwohl diese Rechtsprechung auf Bürgerkriegssituationen bezogen ist, in denen sich staatliche und nichtstaatliche (militärische) Kräfte gegenüberstehen (BVerfGE 80, 315, 340 f), und daher auf die Lage in Irakisch-Kurdistan nicht unmittelbar übertragen werden kann, führen die gleichwohl bestehenden Parallelen zu gleichen rechtlichen Schlußfolgerungen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Subsidiarität des Asyl im Ausland mit der prinzipiellen Schutzgewährung durch den eigenen Staat zu begründen (BVerfGE 80, 315, 343), d.h., in der Zufluchtregion muß der Staat oder eine staatsähnliche Gewalt eine Friedensfunktion ausüben.

  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96

    Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1998 - 2 L 166/96
    Eine nur kurze Zeit, etwa zur Erreichung eines bestimmten Erfolges ausgeübte Herrschaftsmacht ist keine Staatsgewalt und auch keine staatsähnliche Gewalt im Sinne des Asylrechts (BVerwG, Urt. v. 04.11.1997 - 9 C 34.96 -, UA S. 11).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1998 - 2 L 166/96
    Für die Verneinung einer zumutbaren Fluchtalternative genügt hingegen nicht jede (noch so geringe) Möglichkeit des abermaligen Verfolgungseintritts, auch muß die Gefahr erneuter Übergriffe nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden (BVerwGE 101, 123, 130 f m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1998 - 2 L 166/96
    Selbst wenn eine Ausdehnung der Zentralgewalt auf diese Provinzen lediglich unter Einsatz militärischer Mittel - also nach Austragung eines Bürgerkrieges - möglich wäre, könnte nicht von einer grundlegenden Veränderung der politischen Verhältnisse ausgegangen und daran die Folgerung geknüpft werden, die erlittene Vorverfolgung sei beendet und stünde in keinem inneren Zusammenhang mit einer eventuellen neuen Verfolgung (vgl. zu dieser Sachlage BVerwG, Urt. v. 18.02.1997, NVwZ 1997, 1134, 1135 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1997 - 7 A 10720/97

    Nordirak; Kurden; Gruppenverfolgung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1998 - 2 L 166/96
    Es sprechen gewichtige Anhaltspunkte dafür, daß die von der irakischen Zentralregierung gegen die Kurden gerichteten Maßnahmen 1988 nicht mehr als militärische Abwehr separatistischer Bestrebungen der Kurden verstanden werden können, sondern in ihrer Gesamtheit auf eine planmäßige Tötung dieser Bevölkerungsgruppe hinauslief, bei der keine Unterschiede zwischen der Zivilbevölkerung und den bewaffneten Kämpfern der kurdischen Parteien gemacht wurden (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.05.1997 - 7 A 10720/97 . OVG -, UA S. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.08.1993 - 2 L 659/91 -, UA S. 13 f, vgl. zu den Einzelheiten des Geschehens Bericht des UN-Sonderberichterstatters vom 25.02.1994, Ziffern 109 ff).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.1993 - 2 L 659/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1998 - 2 L 166/96
    Es sprechen gewichtige Anhaltspunkte dafür, daß die von der irakischen Zentralregierung gegen die Kurden gerichteten Maßnahmen 1988 nicht mehr als militärische Abwehr separatistischer Bestrebungen der Kurden verstanden werden können, sondern in ihrer Gesamtheit auf eine planmäßige Tötung dieser Bevölkerungsgruppe hinauslief, bei der keine Unterschiede zwischen der Zivilbevölkerung und den bewaffneten Kämpfern der kurdischen Parteien gemacht wurden (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.05.1997 - 7 A 10720/97 . OVG -, UA S. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.08.1993 - 2 L 659/91 -, UA S. 13 f, vgl. zu den Einzelheiten des Geschehens Bericht des UN-Sonderberichterstatters vom 25.02.1994, Ziffern 109 ff).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    BVerwG 9 C 17.98 OVG 2 L 166/96.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - 9 A 4671/98

    Irak, Kurden, Haft, Folter, PUK, Mitglieder, Peshmerga, Wehrdienstentziehung,

    An einer derartigen effektiven staatlichen Herrschaftsorganisation durch die irakische Zentralmacht fehlte es in den von den Kurden beherrschten, völkerrechtlich zum Irak gehörenden, vgl. Deutsches Orient-Institut, Stellungnahme vom 24. Januar 1996 an VG Göttingen; Schlesw.-H. OVG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 L 166/96 -, aus anderen Gründen aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. Dezember 1998 - A 1 S 398/98 -, sogenannten "kurdischen Autonomiegebieten" mit kurdischer Bevölkerungsmehrheit in den Provinzen Dohuk - in der auch die Heimat-/Aufenthaltsstadt des Klägers Zacho (auch: Zakhu, Zakho, Zaho) liegt -, Erbil (auch: Arbil) und Sulaimaniya im Norden/Nordosten Iraks, vgl. zur Lage der Provinzen etwa: Wiederaufbauhilfe für Irakisch- Kurdistan, Bericht des Innenministers an den Landtag 1992; zur Lage und Ausdehnung der von den Kurden beherrschten Autonomiegebiete: Deutsches Orient-Institut, Stellungnahmen vom 8. Mai 1996 an VG Augsburg, vom 8. Juli 1997 an VG Braunschweig; Bundesamt, Länderreport Irak, vom 15. Dezember 1996, seit der Einrichtung der UN-Flugverbotszone nördlich des 36. Breitengrades am 19. April 1991, vgl. UNHCR, Stellungnahme vom 2. Dezember 1996 an VG Augsburg, und dem Abschluß des vollständigen Abzugs der irakischen Truppen aus den genannten Gebieten im Oktober 1991.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.1998 - 7 A 11433/97

    Irak, Kurden, Nordirak, Gebietsgewalt, Interne Fluchtalternative,

    Eine effektive und stabile Gebietsgewalt wird dort weder von seiten des irakischen Staates ausgeübt, noch ist eine quasi-staatliche Herrschaftsmacht eines "Kurdenstaates" entstanden (so auch Schleswig-Holsteinisches OVG vom 18. Februar 1998, 2 L 166/96).

    In den mit "Nordirak" bezeichneten Gebieten operieren auch nicht etwa irakischen Verbände in der Rolle einer kämpfenden Bürgerkriegspartei, so daß auch aus diesem Aspekt (vgl. BVerfGE 80, 345, 340) eine asylrelevante politische Verfolgung aus einer staatlichen Überlegenheitsposition heraus ausscheidet (a.A.: Schleswig-Holsteinisches OVG vom 18. Februar 1998, 2 L 166/96).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1999 - A 2 S 2429/98

    Lage der Kurden im Nordirak - Rückkehrmöglichkeit für Asylantragsteller -

    Andere Oberverwaltungsgerichte haben diese Frage - soweit ersichtlich - offengelassen (vgl. OVG Mecklenburg/Vorpommern, Urteil vom 16.7.1998 - 2 L 169/97 -, und Ns. OVG, Urteil vom 8.9.1998 - 9 L 2142/98 -, jeweils Kurden aus Sulaimaniya betreffend, sowie Schl.-Holstein. OVG, Urteil vom 18.2.1998 - 2 L 166/96 - betreffend eine Kurdin aus Mosul, das außerhalb der Schutzzone liegt).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.1998 - 9 L 2142/98

    Gruppenverfolgung; Irak; Kurden; Asyl

    Die Voraussetzungen für eine Gruppenverfolgung sind in bezug auf die kurdischen Volkszugehörigen weder im Nord-Irak noch im übrigen Irak erfüllt (ebenso z.B. OVG Rheinland- Pfalz, Urt. v. 27.5.1997 - 7 A 10720/97 - OVG - OVG Schleswig, Urt. v. 18.2.1998 - 2 L 41/96 und 2 L 166/96 - BayVGH, Beschl. v. 11.5.1997 - 27 B 98.30425 - VG Braunschweig, Urt. v. 2.2.1998 - 7 A 7340/97 - VG Stade, Urt. v. 20.3.1998 - 6 A 1844/97 -).
  • VG Köln, 07.05.2001 - 18 K 40/98

    Drohen politischer Verfolgung von irakischen Staatsangehörigen wegen kurdischer

    Gemessen an diesen Kriterien hält die Kammer an ihrer Auffassung, dass Kurden aus den autonomen Regionen des Nordirak einer Gruppenverfolgung unterliegen, vgl. hierzu grundlegend Urteil der Kammer vom 10.05.96 - 18 K 3235/94.A -, zuletzt Urteile der Kammer v. 05.09.1997 - 18 K 832/96.A -, v. 20.04.1998 - 18 K 2239/95.A - und vom 17.05.1999 - 18 K 1103/97.A -, auch unter Berücksichtigung der überwiegenden - gegenläufigen - obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 - OVG Schleswig- Holstein, Urteile vom 18.02.1998 - 2 L 41/96 - und - 2 L 166/96 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.05.1998 - 7 A 11433/97.OVG - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.07.1998 - 2 L 169/97 - Bayr. VGH, Urteile vom 13.08.1998 - 27 B 98.32046 - OVG Lüneburg, Urteil vom 08.09.1998 - 9 L 2142/98 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 11.12.1998 - A 1 S 398/98 - und - A 1 S 394/98 -;OVG NW, Urteile vom 05.05.1999 - 9 A 4671/98.A - und vom 30.01.2001 - 9 A 3080/98.A -, nach Auswertung der neuerlichen Gutachten, Stellungnahmen und Presseberichte fest.
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